Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
seit einiger Zeit besucht Ihre Tochter/Ihr Sohn nunmehr eine berufsbildende Schule.
Im Rahmen der Ausbildung lernt Ihr Kind mit verschiedenen Materialien kennen, mit unterschiedlichen Maschinen und Werkzeugen zu hantieren und diese zu bedienen.
Dabei arbeitet das Kind an und mit den Maschinen.
Im Zuge der Tätigkeit kann beispielsweise der Deckel einer Zentrifuge zu Bruch gehen, oder der Motor einer teueren Maschine „heiß laufen“ und „abbrennen“ oder sich ein Bohrfutter „festsetzen“; kurzum ein Schaden an der Maschine entstehen, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Bei der Zentrifuge waren das € 60.000,-- bei großen Maschinen kann das noch mehr werden.
Daher ersuchen wir Sie bereits jetzt, sich die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung – üblicherweise im Rahmen der Haushaltsversicherung inkludiert- genauer anzusehen und zu überprüfen.
Derzeit gibt es unterschiedliche Deckungsvarianten:
1) So leistet beispielsweise eine Versicherung Schadenersatz im Falle des Beschädigens während der Tätigkeit,
2) wohingegen andere Versicherungsbedingungen dies dezidiert ausschließen.
3) Eine andere Variante ermöglicht genau den Einschluss dieses Risikos gegen Zusatzprämie.
Welcher Deckungsumfang geboten wird, ist von dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag mit der Versicherung abhängig.
Daher unser Tipp an Sie. Überprüfen Sie mit dem Schuleintritt bzw. mit dem Beginn des Schuljahres Ihre Haftpflichtversicherung und passen Sie diese gegebenenfalls an.